Jahresabschlüsse

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Aus der von Ihnen überlassenen oder von uns gefertigten Buchführung erstellen wir den für Sie passenden Jahresabschluss

  • in einfachster Form als Einnahmen-Überschussrechnung (für Freiberufler und kleine Unternehmen)
  • als Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung ggf. mit Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • als Handelsbilanz nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. einem Anhang
  • als plausibilitätsbeurteilte Jahresabschlüsse
  • Liquidationseröffnungs-, -zwischen- und –schlussbilanzen für Kapitalgesellschaften und Unterstützung der Maßnahme
  • Aufgabe-, Veräußerungs- und Umwandlungsbilanzen

Die Jahresabschlüsse beinhalten einen umfangreichen und aussagekräftigen Erläuterungsbericht sowie die Erstellung der Anlagenbuchhaltung mit Zusammenfassung im Anlagenspiegel. Auf Wunsch werden Kennzahlen aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung und Mehrjahresvergleiche erstellt und besprochen.

Jeder Jahresabschluss wird vor Aufstellung mit Ihnen besprochen und analysiert. Aus der Analyse werden Schlüsse für das aktuelle Jahr und für die Zukunft gezogen, sowie Unter-nehmensplanungen abgeleitet.

Die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger von Jahresabschlüssen haftungsbeschränkter Gesellschaften übernehmen wir auftragsgemäß. Der Inhalt wird vor Offenlegung mit Ihnen besprochen.

Für unterjährige Controlling-Maßnahmen erstellen wir für Sie auch Zwischenabschlüsse zu den von Ihnen gewünschten Zeitpunkten.

Unsere Aufgabe sehen wir auch in der beratenden Mitwirkung bei allen Steuerfragen zu Jahresabschlüssen und zu Fragen des Bilanzrechts.

Natürlich erhalten Sie von uns ausreichende Jahresabschlussexemplare, die Sie an Banken, Beteiligte und Geschäftspartner weitergeben können.